AUSBILDUNGSZIELE
Erwerb der Fachkunde für den Umgang mit ausgewählten Explosivstoffen, Zünd- und Anzündmitteln, pyrotechnischen Sätzen und Gegenständen bei Film- und Fernsehproduktionen.
[PSF]
Erwerb der Fachkunde für den Umgang mit ausgewählten Explosivstoffen, Zünd- und Anzündmitteln, pyrotechnischen Sätzen und Gegenständen bei Film- und Fernsehproduktionen.
Schwerpunkte
Einführung in das Sachgebiet, geschichtliche Entwicklung der Pyrotechnik und Sprengtechnik, Begriffe der Pyrotechnik
Rechtsvorschriften (SprengG, Waffenrecht, Gefahrgutrecht, länderrechtliche Verordnungen)
Pyrotechnische Sätze, pyrotechnische Gegenstände, Anzündmittel, Zündmittel und andere Explosivstoffe (Aufbau, Wirkungsweise, Arten, Eigenschaften)
Einsatz ausgewählter Sprengstoffe (Zusammensetzung, Eigenschaften, Anwendungsmöglichkeiten)
Umgang mit pyrotechnischen Sätzen, pyrotechnischen Gegenständen, Anzündmitteln, Explosivstoffen und Zündmitteln
Berufsgenossenschaftliche Bestimmungen sowie Besprechung von Unfällen
Praktische Übungen (Durchführung von Spezialeffekten)
Seminar
Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung, die zu Lehrgangsbeginn nicht älter als 12 Monate ist.
Bitte beachten Sie, dass spätestens am ersten Tag des Lehrganges die Unbedenklichkeitsbescheinigung vorgelegt werden muss. Andernfalls ist eine Teilnahme am Lehrgang leider nicht möglich!
Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an
einem „Grundlehrgang für das Abbrennen von Feuerwerken“ innerhalb der letzten 5 Jahre vor Lehrgangsbeginn
oder
einem „Grundlehrgang für das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen für Bühne und Theater“ innerhalb der letzten 5 Jahre vor Lehrgangsbeginn
oder
einem oben genannten Grundlehrgang sowie einem Wiederholungslehrgang „Verwenden von Pyrotechnik“ innerhalb der letzten 5 Jahre vor Lehrgangsbeginn
Der Nachweis ist durch Vorlage eines gültigen Befähigungsscheins nach § 20 SprengG oder einer gültigen Erlaubnis nach § 7 SprengG mit Fachkundeeintrag bzw. eines Fachkundezeugnisses eines oben genannten Grundlehrgangs und der Teilnahmebescheinigung für den Besuch eines Wiederholungslehrgangs zu Lehrgangsbeginn zu erbringen.
des Weiteren
Nachweise über eine nicht länger als fünf Jahre zurückliegende Mitwirkung an mindestens 15 unterschiedlichen Spezialeffekten (pyrotechnische oder Sprengeffekte) für szenische Darstellungen in Veranstaltungs- und Produktionsstätten. Gleichartige Spezialeffekte werden nur als ein Effekt anerkannt.
Der Nachweis der Tätigkeit als Hilfskraft kann mittels eines Nachweisheftes (über die Dresdner Sprengschule beziehbar) dokumentiert werden oder in Form der Muster aus dem Downloadbereich. Er muss spätestens zu Lehrgangsbeginn vorgelegt werden.
6 Tage Vollzeitunterricht in Theorie und Praxis
Der Lehrgang beginnt am ersten Tag um 12.30 Uhr. Vor Lehrgangseröffnung besteht die Möglichkeit ab 12.00 Uhr im Hotel Heidenschanze Mittag zu essen.
Zeugnis über die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang nach § 32 1. SprengV nach erfolgreicher praktischer, schriftlicher und ggf. mündlicher Prüfung zur Fachkundeerweiterung eines Befähigungsscheines nach § 20 SprengG bzw. der Erlaubnis nach § 7 SprengG
Im Lehrgangspreis sind umfangreiche Lehrmaterialien, kosten für die praktische Ausbildung, Verpflegungsleistungen (Frühstück, Kaffeepause, Mittagessen und Nachmittagsimbiss) sowie Prüfungs- und Dokumentengebühren enthalten.