AUSBILDUNGSZIELE
Erhalt der Fachkunde für den Umgang - ausgenommen das Verwenden - mit pyrotechnischen Sätzen und Gegenständen.
[PWH]
Erhalt der Fachkunde für den Umgang - ausgenommen das Verwenden - mit pyrotechnischen Sätzen und Gegenständen.
Wiederholung und Aktualisierung folgender Themengebiete:
Rechtsgrundlagen für den Umgang mit pyrotechnischen Sätzen, Gegenständen und ausgewählten Explosivstoffen (u.a. SprengG, WaffenG, GGVSEB)
Berufsgenossenschaftliche Bestimmungen für den Umgang pyrotechnischen Sätzen, Gegenständen und ausgewählten Explosivstoffen
Neuentwicklungen im Bereich Pyrotechnik
Besprechung von Unfällen
Erfahrungsaustausch
Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung, die zu Lehrgangsbeginn nicht älter als 12 Monate ist.
Bitte beachten Sie, dass spätestens am ersten Tag des Lehrganges die Unbedenklichkeitsbescheinigung vorgelegt werden muss. Andernfalls ist eine Teilnahme am Lehrgang leider nicht möglich!
Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an
einem Grundlehrgang „Herstellen von pyrotechnischen Sätzen und Gegenständen“
oder
einem Wiederholungslehrgang „Herstellen von pyrotechnischen Sätzen und Gegenständen“
jeweils innerhalb der letzten 5 Jahre vor Lehrgangsbeginn.
Der Nachweis ist durch Vorlage eines gültigen Befähigungsscheins nach § 20 SprengG oder einer gültigen Erlaubnis nach § 7 SprengG mit Fachkundeeintrag, jeweils für das Herstellen von pyrotechnischen Sätzen und Gegenständen oder der Teilnahmebescheinigung für den Wiederholungslehrgang „Herstellen von pyrotechnischen Sätzen und Gegenständen“ zu Lehrgangsbeginn zu erbringen.
2 Tage Vollzeitunterricht.
Der Lehrgang beginnt am ersten Tag um 12.30 Uhr. Vor Lehrgangseröffnung besteht die Möglichkeit ab 12.00 Uhr im Hotel Heidenschanze Mittag zu essen.
Bescheinigung über die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Wiederholungslehrgang nach § 32 Absatz 4 der 1. SprengV zur Aufrechterhaltung der entsprechenden Fachkunde eines bisherigen Grundlehrganges (Verlängerung Befähigungsschein nach § 20/Erlaubnis nach § 7 SprengG)
Im Lehrgangspreis sind umfangreiche Lehrmaterialien, Verpflegungsleistungen (Frühstück, Kaffeepause, Mittagessen und Nachmittagsimbiss) sowie Dokumentengebühren enthalten.