Dresdner Sprengschule

Grundlehrgang "Sprengarbeiten unter Tage / Tunnelbau"

[SGU]

AUSBILDUNGSZIELE

Erwerb der Fachkunde zur Ausführung von untertägigen Sprengarbeiten, u.a. zur Gewinnung von Rohstoffen oder zum Tunnelbau.

LEHRGANGSINHALTE

Schwerpunkte

  • Geschichtliche Entwicklung der Sprengtechnik

  • Rechtsvorschriften für den Umgang mit Sprengstoffen und Zündmitteln (Sprengrecht, bergrechtliche Bestimmungen, Technische Regeln, etc.)

  • Arbeitsmittel in der Sprengtechnik (Aufbau von Sprengstoffen, Zündmittel und Sprengzubehör)

  • Grundzüge der Sprengtechnik unter Tage und bei Tunnelarbeiten, Eigenschaften des Gebirges, Lademengenbemessung, Zündverfahren

  • Sprengverfahren (Einbruchsarten, Profilsprengungen, Sprengverfahren im Vortrieb, im Abbau)

  • Berufsgenossenschaftliche Bestimmungen bei der Durchführung von Sprengarbeiten unter Tage und bei Tunnelarbeiten

  • Besprechung von Sprengunfällen

  • Sprengpraxis unter Tage

ALLGEMEINE ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN (lt. § 34 der 1. SprengV)

  • Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung von der für die Erteilung des Befähigungsscheines/der Erlaubnis zuständigen Behörde (z.B. Bezirksregierung bzw. Landesdirektion, Gewerbeaufsichtsamt Abt. Arbeitsschutz, Landesamt für Arbeitsschutz bzw. Verbraucherschutz, Bergamt o.ä.; für Antragsteller aus B-W die Ordnungsämter bzw. Landratsämter), die zu Lehrgangsbeginn nicht älter als 12 Monate ist (weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Download-Bereich).

Bitte beachten Sie, dass spätestens am ersten Tag des Lehrganges die Unbedenklichkeitsbescheinigung vorgelegt werden muss. Andernfalls ist eine Teilnahme am Lehrgang leider nicht möglich!

  • Vollendung des 21. Lebensjahres

SPEZIELLE ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN

  • Nachweise über die Mitwirkung an der Vorbereitung und Durchführung von mindestens

  • 25 Sprengungen unter Tage

    oder

  • 16 Sprengungen unter Tage innerhalb eines Jahres

    oder

  • 10 Sprengungen unter Tage, wenn die erfolgreiche Teilnahme an einem „Grundlehrgang für Allgemeine Sprengarbeiten“ nachgewiesen ist.

    Die Mitwirkung an den oben genannten Sprengungen muss im Rahmen einer Tätigkeit als Hilfskraft bei Sprengarbeiten und innerhalb der letzten 5 Jahre vor dem Lehrgang erfolgt sein.

Der Nachweis der Tätigkeit als Hilfskraft kann mittels eines Nachweisheftes (über die Dresdner Sprengschule beziehbar) dokumentiert werden oder in Form der Muster aus dem Downloadbereich. Er muss spätestens zu Lehrgangsbeginn vorgelegt werden.

DAUER

7 Tage Vollzeitunterricht

Der Lehrgang beginnt am ersten Tag um 12.30 Uhr. Vor Lehrgangseröffnung besteht die Möglichkeit ab 12.00 Uhr im Hotel Heidenschanze Mittag zu essen.

ABSCHLUSS

Zeugnis über die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang nach § 32 1. SprengV nach erfolgreicher praktischer, schriftlicher und mündlicher Prüfung als eine Voraussetzung für die Beantragung eines Befähigungsscheines nach § 20 SprengG/ einer Erlaubnis nach § 7 SprengG

Leistungsumfang

Im Lehrgangspreis sind umfangreiche Lehrmaterialien, das Fachbuch "Sprengtechnik", Kosten für die praktische Ausbildung, Verpflegungsleistungen (Frühstück, Kaffeepause, Mittagessen und Nachmittagsimbiss) sowie Prüfungs- und Dokumentengebühren enthalten.

Termine und Preise

  • 17.06.2024
    -25.06.2024
    1.700,00 €
    zzgl. MwSt.
    SGU 2-24 Grundlehrgang "Sprengarbeiten unter Tage / Tunnelbau"
  • 04.11.2024
    -12.11.2024
    1.700,00 €
    zzgl. MwSt.
    SGU 3-24 Grundlehrgang "Sprengarbeiten unter Tage / Tunnelbau"