AUSBILDUNGSZIELE
Mit erfolgreicher Teilnahme am „Sonderlehrgang – Herstellen der Transportfähigkeit durch Sprengen oder Entschärfen von Fundmunition auf der Räumstelle“ ist die Fachkunde für folgende Tätigkeiten als fachtechnisches Aufsichtspersonal in der Kampfmittelbeseitigung erlangt:
Entschärfen (Unterbrechen der Zünd- oder Anzündkette und/oder das Entfernen der Zündoder Anzündmittel oder wesentlicher Teile davon aus Fundmunition zum Herstellen der Handhabungs- und Transportsicherheit) und Herstellen der Transportfähigkeit von Fundmunition durch Sprengung am Fundort. Mit erfolgreicher Teilnahme am Sonderlehrgang werden Kenntnisse und Fähigkeiten nachgewiesen über:
- Rechtsgrundlagen in der Kampfmittelbeseitigung insbesondere des Polizei- und Ordnungsrechts, des Sprengstoffrechts, der gefahrgutrechtlichen Vorschriften, des Umwelt und Arbeitsschutzes;
- Anwendung sicherheitstechnischer Regeln bei o. g. Tätigkeiten;
- Identifizierung von Fundmunition und ihrer Bezünderung, Abschätzung des Gefahrenpotenzials sowie Festlegung von Schutz- und Sicherheitsabständen sowie sonstigen Schutzmaßnahmen;
- Auswahl der geeigneten Entschärfungstechnologie, vollständige Durchführung der Entschärfung und Herstellung der Transportfähigkeit;
- Auswahl geeigneter Sprengverfahren und deren Ausführung.
LEHRGANGSINHALTE
Schwerpunkte
- Rechtsgrundlagen (Rechtliche Grundlagen für die Kampfmittelbeseitigung, SprengG, Gefahrgutrecht, Arbeitsschutzrecht, Zusammenwirken mit der Ordnungsbehörde)
- Fachtechnische Grundlagen (Sprengtechnische Grundlagen, Identifizierung und Bewertung der Transportfähigkeit, Detonationsphysik, Entschärfung von Abwurfmunition, Herstellen der Transportfähigkeit durch Sprengverfahren)
- Praktische Ausbildung (Identifikation und Bewertung der Transportfähigkeit, Anwendung von Spreng- und Entschärfungsverfahren)
- Prüfung (Praktische und theoretische Prüfung)
ALLGEMEINE ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN
- Vorlage eines gültigen Befähigungsscheines nach § 20 SprengG für die Tätigkeiten als fachtechnisches Aufsichtspersonal in der Kampfmittelbeseitigung sowie eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung
und
- Nachweis der Fachkunde durch erfolgreiche Teilnahme am Grund- oder Anpassungslehrgang – fachtechnisches Aufsichtspersonal in der Kampfmittelbeseitigung
Sollte die Unbedenklichkeitsbescheinigung am ersten Lehrgangstag nicht vorliegen, ist eine Teilnahme am Lehrgang n i c h t möglich!
SPEZIELLE ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN
keine
DAUER
3 Wochen in Theorie und Praxis
ABSCHLUSS
Fachkundezeugnis über die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang (entsprechend § 32 1. SprengV) nach erfolgreicher praktischer, schriftlicher und mündlicher Prüfung
Termine und Preise
Anmeldung
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