Dresdner Sprengschule

Sonderlehrgang Kampfmittelbeseitigung - Entschärfen und Vernichten von Fundmunition auf einer Räum- oder Sprengstelle

[KST]

AUSBILDUNGSZIELE

Mit erfolgreicher Teilnahme am „Sonderlehrgang – Herstellen der Transportfähigkeit durch Sprengen oder Entschärfen von Fundmunition auf der Räumstelle“ ist die Fachkunde für folgende Tätigkeiten als fachtechnisches Aufsichtspersonal in der Kampfmittelbeseitigung erlangt:

Entschärfen (Unterbrechen der Zünd- oder Anzündkette und/oder das Entfernen der Zündoder Anzündmittel oder wesentlicher Teile davon aus Fundmunition zum Herstellen der Handhabungs- und Transportsicherheit) und Herstellen der Transportfähigkeit von Fundmunition durch Sprengung am Fundort. Mit erfolgreicher Teilnahme am Sonderlehrgang werden Kenntnisse und Fähigkeiten nachgewiesen über:

  • Rechtsgrundlagen in der Kampfmittelbeseitigung insbesondere des Polizei- und Ordnungsrechts, des Sprengstoffrechts, der gefahrgutrechtlichen Vorschriften, des Umwelt und Arbeitsschutzes;
  • Anwendung sicherheitstechnischer Regeln bei o. g. Tätigkeiten;
  • Identifizierung von Fundmunition und ihrer Bezünderung, Abschätzung des Gefahrenpotenzials sowie Festlegung von Schutz- und Sicherheitsabständen sowie sonstigen Schutzmaßnahmen;
  • Auswahl der geeigneten Entschärfungstechnologie, vollständige Durchführung der Entschärfung und Herstellung der Transportfähigkeit;
  • Auswahl geeigneter Sprengverfahren und deren Ausführung.

LEHRGANGSINHALTE

Schwerpunkte

  • Rechtsgrundlagen (Rechtliche Grundlagen für die Kampfmittelbeseitigung, SprengG, Gefahrgutrecht, Arbeitsschutzrecht, Zusammenwirken mit der Ordnungsbehörde)
  • Fachtechnische Grundlagen (Sprengtechnische Grundlagen, Identifizierung und Bewertung der Transportfähigkeit, Detonationsphysik, Entschärfung von Abwurfmunition, Herstellen der Transportfähigkeit durch Sprengverfahren)
  • Praktische Ausbildung (Identifikation und Bewertung der Transportfähigkeit, Anwendung von Spreng- und Entschärfungsverfahren)
  • Prüfung (Praktische und theoretische Prüfung)

ALLGEMEINE ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN

  • Vorlage eines gültigen Befähigungsscheines nach § 20 SprengG für die Tätigkeiten als fachtechnisches Aufsichtspersonal in der Kampfmittelbeseitigung sowie eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung
    und
  • Nachweis der Fachkunde durch erfolgreiche Teilnahme am Grund- oder Anpassungslehrgang – fachtechnisches Aufsichtspersonal in der Kampfmittelbeseitigung

Sollte die Unbedenklichkeitsbescheinigung am ersten Lehrgangstag nicht vorliegen, ist eine Teilnahme am Lehrgang   n i c h t   möglich!

SPEZIELLE ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN

keine

DAUER

3 Wochen in Theorie und Praxis

ABSCHLUSS

Fachkundezeugnis über die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang (entsprechend § 32 1. SprengV) nach erfolgreicher praktischer, schriftlicher und mündlicher Prüfung

Termine und Preise

  • 06.10.2025
    -24.10.2025
    4.460,00 €
    zzgl. MwSt.
    KST 1-25 Sonderlehrgang Kampfmittelbeseitigung - Entschärfen und Vernichten von Fundmunition auf einer Räum- oder Sprengstelle
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