AUSBILDUNGSZIELE
Mit erfolgreicher Teilnahme am „Grundlehrgang Kampfmittelbeseitigung zum Aufsuchen, Freilegen, Bergen und Aufbewahren von Fundmunition“ ist die Fachkunde für folgende Tätigkeiten als fachtechnisches Aufsichtspersonal in der Kampfmittelbeseitigung erlangt:
- Aufsuchen, Freilegen, Bergen (Identifizieren und Ausgraben von Fundmunition sowie Feststellung der Transportsicherheit) und Aufbewahren von Fundmunition sowie innerhalb der Betriebsstätte (Räumstelle) für den Transport, das Überlassen und die Empfangnahme dieser Gegenstände.
- Des Weiteren umfasst die Fachkunde das Aufbewahren von zur Delaborierung oder Vernichtung ausgesonderten sprengkräftigen Kriegswaffen.
LEHRGANGSINHALTE
Schwerpunkte
- Rechtsgrundlagen (KMB in Deutschland, Rechtliche Grundlagen für die KMB, Sprengstoffrecht, Gefahrgutrecht, Sicherheitstechnische Regeln)
- Munitionsspezifische Grundlagen (Munitionstechnische Grundlagen, Zündertechnik, Ballistik, Chemie und Physik der Explosivstoffe, Detonationsphysik, Identifizieren von Fundmunition, Bewertung der Transportfähigkeit, Entschärfen/Vernichten)
- Munitionstechnik (Deutsche und alliierte Munition des 1. und 2. Weltkrieges sowie der Neuzeit)
- Planung und Vorbereitung der Arbeiten auf Flächenräumstellen sowie bei Einzelfunden (Historische und technische Erkundung, Räumkonzept, Durchführung der Kampfmittelräumung)
- Verfahren, Geräte, Maschinen und Anlagen bei der Durchführung der Arbeiten (Vermessung und Detektion, Erd(bau)arbeiten, Bergungstechnologien, Transport- und Siebtechnik, Aufbewahrung)
- Auswertung von Unfällen und Vorkommnissen
- Praktische Ausbildung (Detektion, Tätigkeiten auf der Räumstelle, Identifizieren, Planung und Führung einer Räumstelle)
- Prüfung (praktische und theoretische Prüfung)
ALLGEMEINE ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN
- Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der 1. SprengV (weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Download-Bereich) und
- eines gültigen Befähigungsscheines nach § 20 SprengG für allgemeine Sprengarbeiten (SGA) oder den Umgang - ausgenommen das Verwenden - mit Explosivstoffen oder als Sprengberechtigter in geophysikalischen Betrieben oder Sprengarbeiten unter Tage (SGU) bzw. eine als gleichwertig anerkannte Ausbildung innerhalb der letzten 5 Jahre vor Zulassung zum Lehrgang sowie
- abgeschlossene technische Berufsausbildung und Nachweis von mindestens 2 Jahre praktische Tätigkeit in den jeweiligen Aufgabenfeldern der Kampfmittelbeseitigung unter Aufsicht verantwortlicher Personen
oder
Nachweis von mindestens 4 Jahren praktische Tätigkeit in den jeweiligen Aufgabenfeldern der Kampfmittelbeseitigung unter Aufsicht verantwortlicher Personen
oder
abgeschlossene technische Hochschul- oder Fachhochschulausbildung und Nachweis von mindestens ein Jahr praktische Tätigkeit in den jeweiligen Aufgabenfeldern der Kampfmittelbeseitigung unter Aufsicht verantwortlicher Personen
oder
Nachweis über eine Ausbildung bei der Bundeswehr als Fachkundiger „Munition“ und mindestens sechs Monaten praktische Tätigkeit in den jeweiligen Aufgabenfeldern der Kampfmittelbeseitigung unter Aufsicht verantwortlicher Personen
Für die Nachweise der praktischen Tätigkeit in der Kampfmittelbeseitigung nutzen Sie bitte folgendes Formular "Bescheingung ..."
Sollte die Unbedenklichkeitsbescheinigung am ersten Lehrgangstag nicht vorliegen, ist eine Teilnahme am Lehrgang n i c h t möglich!
SPEZIELLE ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN
keine
DAUER
9 Wochen in Theorie und Praxis
ABSCHLUSS
Fachkundezeugnis über die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang (entsprechend § 32 1. SprengV) nach erfolgreicher praktischer, schriftlicher und mündlicher Prüfung für die Beantragung eines Befähigungsscheines nach § 20 SprengG/ einer Erlaubnis nach § 7 SprengG
Termine und Preise
04.11.-13.12.2024 und 06.01.-24.01.202512.255,00 €
zzgl. MwSt.
KGF 2-24 Grundlehrgang für fachtechnisches Aufsichtspersonal in der Kampfmittelbeseitigung10.02.2025
-11.04.202512.400,00 €
zzgl. MwSt.
KGF 1-25 Grundlehrgang für fachtechnisches Aufsichtspersonal in der Kampfmittelbeseitigung
Anmeldung
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