Dresdner Sprengschule

Anpassungslehrgang für Fachtechnisches Aufsichtspersonal in der Kampfmittelbeseitigung - Termine auf Anfrage

[KAF]

AUSBILDUNGSZIELE

Mit erfolgreicher Teilnahme am Anpassungslehrgang für fachtechnisches Aufsichtspersonal, das bereits die Fachkunde zum Aufsuchen, Freilegen, Aufbewahren von Fundmunition und innerhalb der Betriebsstätte (Räumstelle) für den Transport, das Überlassen und die Empfangnahme dieser Gegenstände (Hilfstruppführer) nachgewiesen haben, ist die Fachkunde für folgende Tätigkeiten als fachtechnisches Aufsichtspersonal in der Kampfmittelbeseitigung erlangt:

  • Aufsuchen, Freilegen, Bergen (Identifizieren und Ausgraben von Fundmunition sowie Feststellung der Transportsicherheit) und Aufbewahren von Fundmunition sowie innerhalb der Betriebsstätte (Räumstelle) für den Transport, das Überlassen und die Empfangnahme dieser Gegenstände.
  • Es wird auch die Fachkunde für das Aufbewahren von zur Delaborierung oder Vernichtung ausgesonderten sprengkräftigen Kriegswaffen erworben.

LEHRGANGSINHALTE

Schwerpunkte

  • Rechtsgrundlagen (KMB in Deutschland, Rechtliche Grundlagen für die KMB, Sprengstoffrecht, Gefahrgutrecht, Sicherheitstechnische Regeln)
  • Munitionsspezifische Grundlagen (Munitionstechnische Grundlagen, Zündertechnik, Ballistik, Chemie und Physik der Explosivstoffe, Detonationsphysik, Identifizieren von Fundmunition, Bewertung der Transportfähigkeit, Entschärfen/Vernichten)
  • Munitionstechnik (Deutsche und alliierte Munition des 1. und 2. Weltkrieges sowie der Neuzeit)
  • Planung und Vorbereitung der Arbeiten auf Flächenräumstellen sowie bei Einzelfunden (Historische und technische Erkundung, Räumkonzept, Durchführung der Kampfmittelräumung)
  • Verfahren, Geräte, Maschinen und Anlagen bei der Durchführung der Arbeiten (Vermessung und Detektion, Erd(bau) arbeiten, Bergungstechnologien, Transport- und Siebtechnik, Aufbewahrung)
  • Auswertung von Unfällen und Vorkommnissen
  • Praktische Ausbildung (Detektion, Tätigkeiten auf der Räumstelle, Identifizieren, Planung und Führung einer Räumstelle)
  • Prüfung (praktische und theoretische Prüfung)

ALLGEMEINE ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN

  • Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der 1. SprengV (weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Download-Bereichund
  • Nachweis der gültigen Fachkunde zum Aufsuchen, Freilegen, Aufbewahren von Fundmunition und innerhalb der Betriebsstätte (Räumstelle) für den Transport, das Überlassen und die Empfangnahme dieser Gegenstände (Hilfstruppführer).

SPEZIELLE ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN

keine

DAUER

5 Wochen in Theorie und Praxis

ABSCHLUSS

Fachkundezeugnis über die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang (entsprechend § 32 1. SprengV) nach praktischer, schriftlicher und mündlicher Prüfung für die Beantragung eines Befähigungsscheines nach § 20 SprengG/ einer Erlaubnis nach § 7 SprengG

Termine und Preise

Momentan sind keine Termine vorhanden.

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