Dresdner Sprengschule

Wiederholungslehrgang für Gefahrgutfahrer gemäß ADR/GGVSEB (alle ADR-Gefahrgutklassen) (Auffrischungsschulung) in Verbindung mit dem sprengtechnischen Wiederholungslehrgang Verbringen

[TW/SWV]

TW/SWV 4-19

AUSBILDUNGSZIELE

Erhalt der Fachkunde für die Beförderung von Gefahrgütern sowie Aktualisierung und Erweiterung von Kenntnissen über die sichere Beförderung von Gefahrgütern aller Klassen als Stück- bzw. Schüttgut oder in Tankfahrzeugen auf der Straße gemäß ADR/GGVSEB. Erhalt der Fachkunde für die Durchführung aller Verbringungsvorgänge von explosionsgefährlichen Stoffen als verantwortliche Person gemäß SprengG (Verlängerung des Befähigungsscheines nach § 20 SprengG).

LEHRGANGSINHALTE

gemäß Rahmenlehrplan der IHK - Aktualisierung bzw. Festigung der Kenntnisse

  • Allgemeiner Teil (gesetzliche Vorschriften)
  • Gefahrguteigenschaften
  • Dokumentation (Begleitpapiere)
  • Fahrzeug und Beförderungsarten / Umschließung / Ausrüstung
  • Aufschriften, Bezettelung und Kennzeichnung
  • Durchführung der Beförderung
  • Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen
  • Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen

Wiederholung und Aktualisierung sprengstoffrechtlicher Themengebiete

ALLGEMEINE ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN

Vorlage einer gültigen ADR-Schulungsbescheinigung

SPEZIELLE ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN (lt. § 34 der 1. SprengV)

  • Vorlage eines gültigen Befähigungsscheines nach § 20 SprengG bzw. einer Erlaubnis nach § 7 SprengG (mit eingetragener Fachkunde) für das Verbringen von explosionsgefährlichen Stoffen sowie
  • einer aktuellen Unbedenklichkeitsbescheinigung

Bitte beachten Sie, dass spätestens am ersten Tag des Lehrganges die Unbedenklichkeitsbescheinigung vorgelegt werden muss. Andernfalls ist eine Teilnahme am Lehrgang nicht möglich!

DAUER

2 Tage Vollzeitunterricht in Theorie und Praxis

Der Lehrgang beginnt am ersten Tag um 9.00 Uhr.

ABSCHLUSS

  • Verlängerung der Gültigkeit der ADR-Schulungsbescheinigung (Neuausstellung durch die Industrie- und Handelskammer Dresden) 
  • Fachkundezeugnis über die Teilnahme am staatlich anerkannten Wiederholungslehrgang für die Verlängerung des Befähigungsscheines nach § 20 SprengG bzw. die Gültigkeit der Fachkunde für den Inhaber einer Erlaubnis nach § 7 SprengG, für das Verbringen von explosionsgefährlichen Stoffen

HINWEISE

Die Lehrgänge können auch einzeln absolviert werden. Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der folgenden Seite:

  • Wiederholungslehrgang für Gefahrgutfahrer (alle ADR-Gefahrgutklassen und Tankbeförderung) gemäß ADR/GGVSEB (Auffrischungsschulung) (TW)
  • Wiederholungslehrgang Verbringen, Empfangnahme, Überlassen von Explosivstoffen (SWV)

Die ADR-Schulungsbescheinigung, die die IHK Dresden ausstellt, wird mit einem Passbild versehen. Zu diesem Zweck muss zu Lehrgangsbeginn der Teilnehmer ein aktuelles, biometrisches Passbild vorlegen.

Leistungsumfang

Im Lehrgangspreis sind umfangreiche Lehrmaterialien, Verpflegungsleistungen (Frühstück, Kaffeepause, Mittagessen und Nachmittagsimbiss) sowie IHK-Prüfungs- und Dokumentengebühren enthalten.

Termine und Preise

  • 25.04.2024
    -26.04.2024
    485,00 €
    zzgl. MwSt.
    TW/SWV 2-24 Wiederholungslehrgang für Gefahrgutfahrer gemäß ADR/GGVSEB (alle ADR-Gefahrgutklassen) (Auffrischungsschulung) in Verbindung mit dem sprengtechnischen Wiederholungslehrgang Verbringen
  • 01.07.2024
    -02.07.2024
    485,00 €
    zzgl. MwSt.
    TW/SWV 3-24 Wiederholungslehrgang für Gefahrgutfahrer gemäß ADR/GGVSEB (alle ADR-Gefahrgutklassen) (Auffrischungsschulung) in Verbindung mit dem sprengtechnischen Wiederholungslehrgang Verbringen
  • 10.10.2024
    -11.10.2024
    485,00 €
    zzgl. MwSt.
    TW/SWV 4-24 Wiederholungslehrgang für Gefahrgutfahrer gemäß ADR/GGVSEB (alle ADR-Gefahrgutklassen) (Auffrischungsschulung) in Verbindung mit dem sprengtechnischen Wiederholungslehrgang Verbringen