AUSBILDUNGSZIELE
Erwerb der Fachkunde für den Umgang mit Treibladungspulver zum Einsatz in Vorderladerwaffen sowie für das Laden und Wiederladen von Patronenhülsen.
[PGV/W]
Erwerb der Fachkunde für den Umgang mit Treibladungspulver zum Einsatz in Vorderladerwaffen sowie für das Laden und Wiederladen von Patronenhülsen.
Schwerpunkte
Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung von der für die Erteilung der Erlaubnis nach
§ 27 SprengG zuständigen Behörde (z.B. Ordnungsamt, Landratsamt), die zu Lehrgangsbeginn nicht älter als 12 Monate ist - kein polizeiliches Führungszeugnis! (weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Download-Bereich)
Bitte beachten Sie, dass spätestens am ersten Tag des Lehrganges die Unbedenklichkeitsbescheinigung vorgelegt werden muss. Andernfalls ist eine Teilnahme am Lehrgang leider nicht möglich!
keine
2 Tage Vollzeitunterricht in Theorie und Praxis (in der Regel zwei aufeinanderfolgende Samstage)
Der Lehrgang beginnt am ersten Tag um 8.00 Uhr.
Zeugnis über die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang nach § 32 1. SprengV nach erfolgreicher praktischer, schriftlicher und ggf. mündlicher Prüfung zur Erlangung einer Erlaubnis nach § 27 SprengG
Der Lehrgang PGV/W kann auch mit dem Lehrgang zum Umgang mit Böllern (PGB) kombiniert werden. Des Weiteren ist es auch möglich, die Fachkunde nur für das Vorladerschießen (PGV) bzw. Wiederladen von Patronenhülsen (PGW) zu absolvieren. Vermerken Sie Ihren speziellen Ausbildungswunsch expliziet in Ihrer Anmeldung.
Im Lehrgangspreis sind umfangreiche Lehrmaterialien, Kosten für die praktische Ausbildung, Verpflegungsleistungen (Kaffeepause, Mittagessen und Nachmittagsimbiss) sowie Prüfungs- und Dokumentengebühren enthalten.