AUSBILDUNGSZIELE
Erwerb der Fachkunde für den Umgang mit Böllerpulver (Schwarzpulver) zum Böllerschießen.
[PGB]
Erwerb der Fachkunde für den Umgang mit Böllerpulver (Schwarzpulver) zum Böllerschießen.
Schwerpunkte
Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung von der für die Erteilung der Erlaubnis nach
§ 27 SprengG zuständigen Behörde (z.B. Ordnungsamt, Landratsamt), die zu Lehrgangsbeginn nicht älter als 12 Monate ist - kein polizeiliches Führungszeugnis! (weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Download-Bereich)
Bitte beachten Sie, dass spätestens am ersten Tag des Lehrganges die Unbedenklichkeitsbescheinigung vorgelegt werden muss. Andernfalls ist eine Teilnahme am Lehrgang leider nicht möglich!
keine
3 Tage Vollzeitunterricht in Theorie und Praxis (in der Regel zwei aufeinanderfolgende Samstage und ein Sonntag)
Der Lehrgang beginnt am ersten Tag um 8.00 Uhr.
Zeugnis über die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang nach § 32 1. SprengV nach erfolgreicher praktischer, schriftlicher und ggf. mündlicher Prüfung zur Erlangung einer Erlaubnis nach § 27 SprengG
Im Lehrgangspreis sind umfangreiche Lehrmaterialien, Kosten für die praktische Ausbildung, Verpflegungsleistungen (Kaffeepause, Mittagessen und Nachmittagsimbiss) sowie Prüfungs- und Dokumentengebühren enthalten.