[SGHM]
Erwerb der Fachkunde zur Ausführung von Sprengungen in heißen Massen, deren Temperaturen 75 ºC übersteigt.
Schwerpunkte
Einführung in die Technik des Sprengens in heißen Massen
Rechtsvorschriften für den Umgang mit Sprengstoffen und Zündmitteln
Berufsgenossenschaftliche Bestimmungen für die Durchführung von Sprengungen in heißen Massen
Sprengstoffe und Zündmittel für die Durchführung von Sprengungen in heißen Massen
Grundlagen der Planung (Untersuchung, Sprengobjekt, Temperaturmessung)
Volumen- und Ladeberechnungen, Zündanlagen
Durchführung von Sprengungen in heißen Massen
Praktische Ausführung von Sprengungen in heißen Massen
Seminar
Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung von der für die Erteilung des Befähigungsscheines/der Erlaubnis zuständigen Behörde (z.B. Bezirksregierung bzw. Landesdirektion, Gewerbeaufsichtsamt Abt. Arbeitsschutz, Landesamt für Arbeitsschutz bzw. Verbraucherschutz, Bergamt o.ä.; für Antragsteller aus B-W die Ordnungsämter bzw. Landratsämter), die zu Lehrgangsbeginn nicht älter als 12 Monate ist (weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Download-Bereich).
Bitte beachten Sie, dass spätestens am ersten Tag des Lehrganges die Unbedenklichkeitsbescheinigung vorgelegt werden muss. Andernfalls ist eine Teilnahme am Lehrgang leider nicht möglich!
Nachweis über die Mitwirkung an der Vorbereitung und Durchführung von mindestens 6 Sprengungen in heißen Massen innerhalb der letzten 5 Jahre vor dem Lehrgang.
Die Teilnahme an den genannten Sprengungen in heißen Massen muss im Rahmen einer Tätigkeit als Hilfskraft bei Sprengarbeiten erfolgt sein.
Der Nachweis der Tätigkeit als Hilfskraft kann mittels eines Nachweisheftes (über die Dresdner Sprengschule beziehbar) dokumentiert werden oder in Form der Muster aus dem Downloadbereich. Er muss spätestens zu Lehrgangsbeginn vorgelegt werden.
5 Tage Vollzeitunterricht in Theorie und Praxis
Der Lehrgang beginnt am ersten Tag um 12.30 Uhr. Vor Lehrgangseröffnung besteht die Möglichkeit ab 12.00 Uhr im Hotel Heidenschanze Mittag zu essen.
Zeugnis über die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang nach § 32 1. SprengV nach erfolgreicher praktischer, schriftlicher und mündlicher Prüfung zur Fachkundeerweiterung eines Befähigungsscheines nach § 20 SprengG bzw. der Erlaubnis nach § 7 SprengG
Im Lehrgangspreis sind umfangreiche Lehrmaterialien, das Fachbuch "Sprengtechnik", Kosten für die praktische Ausbildung, Verpflegungsleistungen (Frühstück, Kaffeepause, Mittagessen und Nachmittagsimbiss) sowie Prüfungs- und Dokumentengebühren enthalten.