AUSBILDUNGSZIELE
Erwerb der Fachkunde für den Umgang mit ausgewählten Explosivstoffen, Zünd- und Anzündmitteln, pyrotechnischen Sätzen und Gegenständen bei Film- und Fernsehproduktionen.
[PSF]
Erwerb der Fachkunde für den Umgang mit ausgewählten Explosivstoffen, Zünd- und Anzündmitteln, pyrotechnischen Sätzen und Gegenständen bei Film- und Fernsehproduktionen.
Schwerpunkte
Einführung in das Sachgebiet, geschichtliche Entwicklung der Pyrotechnik und Sprengtechnik, Begriffe der Pyrotechnik
Rechtsvorschriften (SprengG, Waffenrecht, Gefahrgutrecht, länderrechtliche Verordnungen)
Pyrotechnische Sätze, pyrotechnische Gegenstände, Anzündmittel, Zündmittel und andere Explosivstoffe (Aufbau, Wirkungsweise, Arten, Eigenschaften)
Einsatz ausgewählter Sprengstoffe (Zusammensetzung, Eigenschaften, Anwendungsmöglichkeiten)
Umgang mit pyrotechnischen Sätzen, pyrotechnischen Gegenständen, Anzündmitteln, Explosivstoffen und Zündmitteln
Berufsgenossenschaftliche Bestimmungen sowie Besprechung von Unfällen
Praktische Übungen (Durchführung von Spezialeffekten)
Seminar
Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung, die zu Lehrgangsbeginn nicht älter als 12 Monate ist.
Bitte beachten Sie, dass spätestens am ersten Tag des Lehrganges die Unbedenklichkeitsbescheinigung vorgelegt werden muss. Andernfalls ist eine Teilnahme am Lehrgang leider nicht möglich!
6 Tage Vollzeitunterricht in Theorie und Praxis
Der Lehrgang beginnt am ersten Tag um 12.30 Uhr. Vor Lehrgangseröffnung besteht die Möglichkeit ab 12.00 Uhr im Hotel Heidenschanze Mittag zu essen.
Zeugnis über die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang nach § 32 1. SprengV nach erfolgreicher praktischer, schriftlicher und ggf. mündlicher Prüfung zur Fachkundeerweiterung eines Befähigungsscheines nach § 20 SprengG bzw. der Erlaubnis nach § 7 SprengG
Im Lehrgangspreis sind umfangreiche Lehrmaterialien, kosten für die praktische Ausbildung, Verpflegungsleistungen (Frühstück, Kaffeepause, Mittagessen und Nachmittagsimbiss) sowie Prüfungs- und Dokumentengebühren enthalten.