Dresdner Sprengschule

Grundlehrgang "Umgang mit sonstigen pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie P1, P2 und ausgewählten Explosivstoffen für Trenn- und Auslöseelemente in technischen Anlagen (Sicherheitseinrichtungen)"

[PG-P1/2 (2)]

AUSBILDUNGSZIELE

Erwerb der Fachkunde für den Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen für sonstige Zwecke der Kategorien P1 und P2 für die Verwendung von pyrotechnischen Sicherheitseinrichtungen in technischen Anlagen.

LEHRGANGSINHALTE

Schwerpunkte

  • Einführung und geschichtliche Entwicklung der Pyrotechnik für sonstige Zwecke (P1 und P2)
  • Rechtsvorschriften für den Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen für sonstige Zwecke (P1 und P2) insbesondere Sprengstoffrecht (u.a. Kategorien, Konformitätsbewertung) und Gefahrgutrecht
  • Berufsgenossenschaftliche Bestimmungen
  • Aufbau und Wirkungsweise ausgewählter pyrotechnischer Gegenstände für sonstige Zwecke (P1 und P2)
  • Praktische Übung - Auslösen ausgewählter pyrotechnischer Gegenstände für sonstige Zwecke (P1 und P2)
  • Besprechung von Unfällen
  • Seminar

ALLGEMEINE ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN (lt. § 34 der 1.SprengV)

  • Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung von der für die Erteilung des Befähigungsscheines/der Erlaubnis zuständigen Behörde (z.B. Bezirksregierung bzw. Landesdirektion, Gewerbeaufsichtsamt Abt. Arbeitsschutz, Landesamt für Arbeitsschutz bzw. Verbraucherschutz o.ä.; für Antragsteller aus B-W sowie für private Antragsteller sind hier die Ordnungsämter bzw. Landratsämter zuständig), die zu Lehrgangsbeginn nicht älter als 12 Monate ist (weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Download-Bereich).

Bitte beachten Sie, dass spätestens am ersten Tag des Lehrganges die Unbedenklichkeitsbescheinigung vorgelegt werden muss. Andernfalls ist eine Teilnahme am Lehrgang leider nicht möglich!

  • Vollendung des 21. Lebensjahres

SPEZIELLE ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN

keine

DAUER

3 Tage Vollzeitunterricht in Theorie und Praxis

Der Lehrgang beginnt am ersten Tag um 10.00 Uhr.

ABSCHLUSS

Zeugnis über die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang nach § 32 1. SprengV nach erfolgreicher praktischer, schriftlicher und ggf. mündlicher Prüfung als eine Voraussetzung für die Beantragung eines Befähigungsscheines nach § 20 SprengG/einer Erlaubnis nach § 7 SprengG

Leistungsumfang

Im Lehrgangspreis sind umfangreiche Lehrmaterialien, Kosten für die praktische Ausbildung, Verpflegungsleistungen (Frühstück, Kaffeepause, Mittagessen und Nachmittagsimbiss) sowie Prüfungs- und Dokumentengebühren enthalten.

Termine und Preise

  • 27.01.2025
    -29.01.2025
    700,00 €
    zzgl. MwSt.
    PG-P1/2 (2) 1-25 Grundlehrgang "Umgang mit sonstigen pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie P1, P2 und ausgewählten Explosivstoffen für Trenn- und Auslöseelemente in technischen Anlagen (Sicherheitseinrichtungen)"
  • 14.04.2025
    -16.04.2025
    700,00 €
    zzgl. MwSt.
    PG-P1/2 (2) 2-25 Grundlehrgang "Umgang mit sonstigen pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie P1, P2 und ausgewählten Explosivstoffen für Trenn- und Auslöseelemente in technischen Anlagen (Sicherheitseinrichtungen)"
  • 19.05.2025
    -21.05.2025
    700,00 €
    zzgl. MwSt.
    PG-P1/2 (2) 3-25 Grundlehrgang "Umgang mit sonstigen pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie P1, P2 und ausgewählten Explosivstoffen für Trenn- und Auslöseelemente in technischen Anlagen (Sicherheitseinrichtungen)"
  • 07.07.2025
    -09.07.2025
    700,00 €
    zzgl. MwSt.
    PG-P1/2 (2) 4-25 Grundlehrgang "Umgang mit sonstigen pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie P1, P2 und ausgewählten Explosivstoffen für Trenn- und Auslöseelemente in technischen Anlagen (Sicherheitseinrichtungen)"
  • 01.09.2025
    -03.09.2025
    700,00 €
    zzgl. MwSt.
    PG-P1/2 (2) 5-25 Grundlehrgang "Umgang mit sonstigen pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie P1, P2 und ausgewählten Explosivstoffen für Trenn- und Auslöseelemente in technischen Anlagen (Sicherheitseinrichtungen)"
  • 24.11.2025
    -26.11.2025
    700,00 €
    zzgl. MwSt.
    PG-P1/2 (2) 6-25 Grundlehrgang "Umgang mit sonstigen pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie P1, P2 und ausgewählten Explosivstoffen für Trenn- und Auslöseelemente in technischen Anlagen (Sicherheitseinrichtungen)"