Ausbildungsziele
Mit erfolgreicher Teilnahme am „Sonderlehrgang - Marinekampfmittel und Munition der Schiffs- und Küstenartillerie“ werden die im „Grundlehrgang zum Aufsuchen, Freilegen, Bergen und Aufbewahren von Fundmunition – fachtechnisches Aufsichtspersonal in der Kampfmittelbeseitigung“ erworbenen Kenntnisse vertieft und erweitert, sowie bezogen auf die praktische Tätigkeit anwendungsorientiert dargestellt.
Lehrgangsinhalte
Schwerpunkte
- Rechtliche und munitionsspezifische Grundlagen (SprengG; Gefahrgutrecht; Arbeitsschutzrecht sowie sicherheitstechnische Regeln und berufsgenossenschaftliche Vorschriften; Begriffe, Einteilung, Hauptmerkmale der Munition; Besonderheiten in Aufbau und Wirkungsweise und für das Identifizieren
- Munitionstechnik (Aufbau, Funktion und Wirkungskomponenten von häufig auftretenden deutschen und alliierten Marinekampfmitteln sowie der Munition der Schiffs- und Küstenartillerie)
- Praktische Ausbildung (Identifizieren, Herstellen der Transportfähigkeit)
- Prüfung (Praktische und theoretische Prüfung)
ALLGEMEINE ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN
- Vorlage eines gültigen Befähigungsscheines nach § 20 SprengG für die Tätigkeiten als fachtechnisches Aufsichtspersonal in der Kampfmittelbeseitigung sowie eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung
und
- Nachweis der Fachkunde durch erfolgreiche Teilnahme am Grund- oder Anpassungslehrgang – fachtechnisches Aufsichtspersonal in der Kampfmittelbeseitigung
Sollte die Unbedenklichkeitsbescheinigung am ersten Lehrgangstag nicht vorliegen, ist eine Teilnahme am Lehrgang n i c h t möglich!
SPEZIELLE ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN
keine
DAUER
5 Tage in Theorie und Praxis
ABSCHLUSS
Fachkundezeugnis über die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang (entsprechend § 32 1. SprengV) nach erfolgreicher praktischer, schriftlicher und mündlicher Prüfung
Termine und Preise
Anmeldung
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